Parlament will Finanzierung der internationalen Forschung sicherstellen

Die Schweiz ist weiterhin nicht an Horizon Europe assoziiert. Dies kann, neben dem Verlust an internationalen Netzwerken und Attraktivität, auch finanzielle Einbussen für die Schweizer BFI-Akteure haben. Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) wollen nun sicherstellen, dass die Mittel, welche das Parlament für Horizon Europe gesprochen hatte, tatsächlich der Forschung zugutekommen – und nicht anders verwendet werden.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats ihrerseits zeigt sich «sehr besorgt, dass die Vollassoziierung an Horizon weiterhin blockiert ist». (Foto: Shutterstock)

Der Nationalrat behandelt am 29. September einen Vorstoss seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N). Der Vorstoss verlangt Transparenz bezüglich der verwendeten und nicht verwendeten Finanzmittel für Horizon Europe.

Das Parlament hatte 2020 über 6 Mrd. CHF für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 gesprochen. Aufgrund der Nicht-Assoziierung besteht nun die Gefahr, dass diese Mittel nicht für den ursprünglichen Zweck verwendet und somit nicht in die internationale Forschung investiert werden. Die WBK-N will daher den Bundesrat beauftragen, ein fortlaufend zu aktualisierendes Dashboard zu erstellen, das Aufschluss gibt über angefallene Kreditreste, Verpflichtungskredite sowie die Finanzierung weiterer Massnahmen.

«Vollassoziierung zu Horizon Europe blockiert»

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats ihrerseits zeigt sich «sehr besorgt, dass die Vollassoziierung an Horizon weiterhin blockiert ist» (Medienmitteilung vom 23. August 2022). Da sich dieser Zustand weder kurz- noch mittelfristig ändern werde, will sie rechtliche Grundlagen schaffen, um die Finanzierung der laufenden und angedachten Übergangs- und Ersatzmassnahmen sicherzustellen, die aus den für Horizon Europe gesprochenen Geldern finanziert werden. Sie will dazu einen bis 2027 befristeten Fonds schaffen und hat die Bundesverwaltung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dieser wird zuerst in der Kommission behandelt und geht anschliessend, voraussichtlich Ende Jahr, in die Vernehmlassung. Im Parlament wird er 2023 diskutiert.

Die Herbstsesssion dauert vom 12. bis 30. September.